Die Gemeinde Landquart aktualisiert aufgrund des neuen nationalen Raumplanungsgesetz die Ortsplanung und bereinigt die verschiedenen Baugesetze. Die Gemeinde hat dazu auf der Website umfangreiche Unterlagen veröffentlicht. Aus Sicht der SP Landquart wird die national vom Volk beschlossene Umsetzung zum verdichteten Bauen damit praktisch nicht umgesetzt.
Verdichtetes Bauen darf nur auf bestimmten, grossen Grundstücken umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass grosse institutionelle Bauträger den durchschnittlichen Einwohnenden bevorzugt werden. Das ist ungerecht. Wir wollen, dass Einfamilien- zu Zweifamilienhäusern und Generationenhäusern umgebaut oder Einliegerwohnungen für die erwachsenen Kinder, betagte Angehörige oder Facharbeitende in bestehende Häuser integriert werden können.
Detaillierte Feststellungen
Nachfolgend sind die wichtigsten Feststellungen der SP Landquart detaillierter aufgeführt:
- Gemäss nationaler Vorgabe soll eine Verdichtung im Siedlungsgebiet erfolgen. Mit der Einschränkung, dass dies nur in Gebieten mit über 1000m2 erfolgen soll, hebelt die Gemeinde Landquart dies aus, da damit eine Verdichtung nur bei Grossprojekten erfolgen würden. Die Berücksichtigung der Infrastruktur ist sinnvoll, allerdings nicht auf diese Art und Weise, zumal auch ohne die Flächeneinschränkung nicht damit zu rechnen ist, dass überall sofort um- und angebaut wird.
- Nutzungsmass/Ausnützungsziffer: gemäss Vorschlag Gemeindevorstand soll es für die Mindestausschöpfung entgegen kantonaler Vorgabe Ausnahmen geben, zudem wird die Ausnützungsziffer nur als minimale Kompensation für die verschärfte Berechnung angepasst. Somit kann höchstens gleich viel gebaut werden wie bisher. Das schränkt die Grundstückeigentümer unnötig ein und widerspricht dem Verdichtungsgedanken. Unverständlich ist auch, dass ausgerechnet bei der am häufigsten auftretenden Bauzone W2 die vorgesehene Kompensation minimal ist.
- Die Gemeinde will die Mehrwertabgabe für bei Um- und Aufzonungen minimal halten. Gerade in Anbetracht des weiterhin grossen Investitionsbedarf ist nicht nachvollziehbar, weshalb Grundeigentümer als Profiteure bei den Um- und Aufzonungen geschont werden sollen.
- Die Einfamilienhäuser mit überdimensioniertem Garten in Landquart sollen gemäss Gemeindevorstand geschützt werden.
- Die ökologische Aufwertung ist minimal definiert und ohne zwingende Vorgabe.
- Im Bereich der Energie (sowohl bei Energiesparmassnahmen als auch bei Produktion) ist das Baugesetz sehr zurückhaltend und einschränkend formuliert. Ein generelles Verbot von Kleinwindkraftanlagen ist beispielsweise unnötig einschränkend, zumal in diesem Gebiet aktuell intensiv geforscht und entwickelt wird und neue Kleinwindkraftanlagen bezüglich Emissionen (Lärm etc) immer weniger bis gar nicht mehr beeinträchtigend wirken.
Forderungen
Aufgrund dieser Feststellungen fordern wir vom Gemeindevorstand konkret die folgenden Anpassungen:
- Auf die Einschränkung, dass die Verdichtung nur bei Projekten mit über 1000m2 erfolgen soll, ist zu verzichten.
- Auf die Ausnahme bei der Mindestausschöpfung (Art.22 BauG) ist zu verzichten.
- Auf die Ausnahme bei den Einzonungen am Rand ist zu verzichten.
- Die Ausnützungsziffer ist auf dem ganzen Gemeindegebiet so zu erhöhen, dass effektiv signifikant mehr gebaut werden kann. Anstelle einer Erhöhung von 10-15% soll die Erhöhung 25-30% betragen.
- Die Mehrwertabgabe für Um- und Aufzonungen soll analog wie bei Neu-Einzonungen minimal 30% betragen.
- Auf den gesonderten Schutz der Einfamilienhäuser mit grossem Garten in Landquart ist zu verzichten.
- Die ökologischen Aufwertungen im öffentlichen Raum sind im Umfang zu erweitern und als Pflicht zu gestalten.
- BauG Igis Art. 58: die Vorschriften zum Stand der Technik in energetischer Hinsicht sind sinngemäss zu übernehmen.
- BauG neu Art. 74 Abs. 2: Auf die Bewilligungspflicht von Solaranlagen auf Dächern ist generell zu verzichten.
- BauG neu Art. 75: das Verbot von Kleinwindkraftanlagen in Wohnzonen ist zu streichen.
